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Chlöpfen

Geschichte
Wie funktioniert Geisslechlöpfen?
Warum "chlöpft" es?
Wann darf gechlöpft werden?
Chlöpferschule
Geissleservice
Chlöpfergruppe am Samichlausumzug
Witzige Anekdote aus der Gallischnörre



Geschichte

Beim Geisslechlöpfen handelt es sich ursprünglich um einen heidnischen Brauch. Mit viel Lärm sollen die bösen Wintergeister vertrieben werden. Das Geisslechlöpfen ist als Vorbote der Samichlauszeit und darf vom 3. November bis am 8. Dezember in Kriens betrieben werden.

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Wie funktioniert Geisslechlöpfen?

Bei den Geisseln, die in Kriens benutzt werden, handelt es sich um sogenannte Schaubgeisseln. Diese bestehen aus Hanf und Flachs. Am ende der Geissel ist ein "Schlössli und ein Zwick aus Kunststoff befestigt. Dieser Zwick ist verantwortlich für den Knall. Dafür wird er von einem geübten Geisslechlöpfer über die Schallgeschwindigkeit beschleunigt. Dieser Überschallknall wird dann vom Gehör wahrgenommen.

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Warum "chlöpft" es?

Der Zwick wir durch eine rasche Bewegung auf Überschallgeschwindigkeit beschleunigt. Somit ist der Ton als Überschallknall zu hören.

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Wann darf gechlöpft werden?

Auszug aus dem Reglement über das St. Niklausklöpfen vom 25. Oktober 1979 - Geändert auf 1.11.2008
(Erlass des Einwohnerrates von Kriens)

Art. 1 Dauer des St. Niklauschöpfens
  Das St. Niklausklöpfen ist vom 3. November bis und mit 8. Dezember grundsätzlich gestattet.
Art. 2 Örtliche Beschränkung
  Das St. Niklausklöpfen ist auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen verboten.
Art. 3 Zeitliche Beschränkung       
  Das St. Niklausklöpfen ist verboten
     • über die Mittagszeit von 12.00 – 13.00 Uhr
     • in der ganzen Gemeinde Kriens von 22.00 bis 08.00 Uhr sowie
     • an Sonn- und Feiertagen bis 14.00 Uhr.
Art. 4 Ausnahmen       
  Am 8. Dezember (Maria Empfängnis) findet der traditionelle Samichlausumzug mit dem "Ausklöpfen" statt. An diesem Tag gilt die zeitliche Beschränkung nicht.

Für besondere Anlässe kann der Gemeinderat auf Gesuch hin geschlossenen Gruppen Ausnahmen gestatten. In solchen Fällen ist au den Verkehrsfluss und die Nachtruhe der Bevölkerung gebührend Rücksicht zu nehmen.
Art. 5 Strafbestimmungen       
  Wer gegen Art. 1, 2 und 3 dieses Reglements verstösst, wird im Sinne von §§ 3 und 4 UeStG mit Busse bestraft. In leichten Fällen kann ein Verweis ausgesprochen werden.
Art. 6 Aufhebung des bisherigen Rechtes
  Mit dem Inkrafttreten dieses Reglements werden alle Verordnungen und Beschlüsse betreffend des St. Niklausklöpfen aufgehoben.
Art. 7 Inkrafttreten
  Dieses Reglement tritt am 1. November 1979 in Kraft. Vorbehalten bleiben die Genehmigung im Sinne des Gesetzes über die Lärmbekämpfung und des Übertretungsgesetzes durch den Regierungsrat des Kantons Luzern.



Änderungen des Reglements über das St. Niklausklöpfen vom 25. Oktober 1979

Nr. der Änderung In Kraft seit Betroffener § / Artikel Art der Änderung Alter Text
1 1.11.2008 3 geändert Das St. Niklausklöpfen ist

über die Mittagszeit von 12.00 - 14.00 Uhr
in der ganzen Gemeinde Kriens ab 22.00 - 08.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen bis 14.00 Uhr verboten.
2 1.11.2008 4 Abs. 1 neu  
3 1.11.2008 5 geändert Wer gegen Art. 1, 2 und 3 dieses Reglements verstösst, wird im Sinne von §§ 3 und 4 UeStG mit Busse bestraft. In leichten Fällen kann ein Verweis ausgesprochen werden.



Zum original Reglement auf www.kriens.ch

Reglement über das St. Niklausklöpfen als pdf Herunterladen.


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Geisslechlöpfer - Kurs 2019


Auch dieses Jahr führt die Galli-Zunft den traditionellen Chlöpferkurs durch.

Zweck ist es, das Gruppenchlöpfen zu fördern. Die Teilnahme ist erneut kostenlos, wobei allerdings die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Geissle selber mitbringen müssen.

Teilnahmeberechtigt sind Mädchen und Buben, mit Jahrgang 2011 und älter.

Der Chlöpferkurs dauert vom
4. November – 2. Dezember 2019
jeweils am Montag von 18:30 – 19:30 Uhr.
Kursort: Pausenplatz Meiersmatt-Schulhaus Kriens.

Die Anmeldung erfolgt am 1. Kurstag, somit am Montag 4. November 2019, 18:30 Uhr, Schulhaus Meiersmatt.

Nähere Auskunft erteilt:

René Duss; chloepferkurs@chriens.ch

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23. Geissles - Service 2019 der Gallizunft Kriens

Samstag, 9. und 16. November 2019 von 09.00 bis 11.00 Uhr beim Schulhaus Meiersmatt 2
(Wegweiser beachten).

!!! Achtung !!!

Falsches Datum in der November-Ausgabe vom Kriens-Info.
Der Geissle-Service findet am 9. und 16. November und NICHT am 2. November statt!


Wir unterstützen sie gratis und unverbindlich mit Rat und Tat.

Unser Angebot:
·          Geissle aller Grössen zum ausprobieren und testen
·          Verkauf von neuen Geisslen (keine Occasionen)
·          sofortige, fachmännische Montage
·          Reparaturen
·          Zwicke herstellen (Material wird abgegeben)

Für grössere Reparaturen wird ein Materialkostenbeitrag erhoben.

Willkommen sind alle Chlöpfer/innen, aber auch Eltern von Anfänger/innen.

Das Geissle-Chlöpferteam freut sich auf jeden Besuch!


Auskunft erteilt:
René Duss; chloepferkurs@chriens.ch

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Chlöpfergruppe am Samichlausumzug

Jeweils am 8. Dezember findet in Kriens der grosse Samichlausumzug statt. Dabei sind nicht nur die kompletten Samichlausgruppen, sondern auch die Trychler und die Chlöpfer.

Der Umzug startet im Kreisel bei der Krauer Mehrzweckhalle und führt über die Horwerstrasse bis zur Grossfeldstrasse und über die Luzernerstrasse zum Dorfplatz.

Obernauer Chlöpfergruppe am Samichlausumzug Kriens
Obernauer Chlöpfergruppe am Chrienser Samichlausumzug

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Witzige Anekdote aus der Gallischnörre

Um osserhalb vo de Chlöpfer-Zyyt dörfe d'Geissle z'bruche,
schtood im Reglemänt muess mer en Bewelligong ersuche.
Do ben ech uf de Polizeiposchte Chriens go Froge gange,
han det welle e Bewelligung zom "Chlöpfe" erlange.

Die nätti Polizeschtin hed den gmeint ech sell doch telefoniere,
ech müessi mech wäge dem z'Lozärn regischtriere.
Zom Chlöpfe müess ech mech mälde noch Reglemänt
bim kantonale Schprängschtoffdepartemänt !!!